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Bibliotheksordnung
Einschreibung
- Die Einschreibung ist kostenlos.
- Die Benutzerinnen und Benutzer erwerben mit der Einschreibung das Recht auf Entlehnung aller Medien.
- Kinder unter 14 Jahren benötigen für die Einschreibung die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, der sich damit auch zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet.
- Mit der Einschreibung erhalten die Benutzerinnen und Benutzer, wenn sie dies wünschen, einen individuellen Strichcode (mit diesem kann der Entlehn-vorgang einfacher durchgeführt werden.)
Allgemeine Hinweise
- Es wird gebeten, die entlehnten Medien schonend zu behandeln und beschädigte Bücher nicht selbst zu reparieren.
- Entlehnte Medien dürfen nicht weiter gegeben werden.
- Von digitalen Datenträgern (CDs, CD-ROMs, DVDs) dürfen keine Kopien angefertigt werden.
- Namen- und Adress-Änderungen müssen der Bibliothek bekannt gegeben werden. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für die Bibliotheks-Verwaltung verwendet und unterliegen dem Datenschutz.
- Bitte beachten! Bei Verlust bzw. Beschädigung eines Mediums ist die Entlehnerin bzw. der Entlehner schadensersatzpflichtig.