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Bibliotheksordnung

Einschreibung

  • Die Einschreibung ist kostenlos. 
  • Die Benutzerinnen und Benutzer erwerben mit der Einschreibung das Recht auf Entlehnung aller Medien.
  • Kinder unter 14 Jahren benötigen für die Einschreibung die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, der sich damit auch zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet.
  • Mit der Einschreibung erhalten die Benutzerinnen und Benutzer, wenn sie dies wünschen, einen individuellen Strichcode (mit diesem kann der Entlehn-vorgang einfacher durchgeführt werden.)

Allgemeine Hinweise

  • Es wird gebeten, die entlehnten Medien schonend zu behandeln und beschädigte Bücher nicht selbst zu reparieren.
  • Entlehnte Medien dürfen nicht weiter gegeben werden. 
  • Von digitalen Datenträgern (CDs, CD-ROMs, DVDs) dürfen keine Kopien angefertigt werden.
  • Namen- und Adress-Änderungen müssen der Bibliothek bekannt gegeben werden. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für die Bibliotheks-Verwaltung verwendet und unterliegen dem Datenschutz.
  • Bitte beachten! Bei Verlust bzw. Beschädigung eines Mediums ist  die Entlehnerin bzw. der  Entlehner   schadensersatzpflichtig.